Brandschutzordnung
Eine Brandschutzordnung regelt das Verhalten von Betriebsfremden und Betriebsangehörigen, die sich im betreffenden Gebäude befinden. Außerdem regelt es das Verhalten von Beschäftigten, die mit dem Brandschutz beauftragt sind. Dabei geht es überwiegend um den vorbeugenden Brandschutz.
Teil A - für Menschen, die sich im Betrieb aufhalten
Teil B - für die Mitarbeiter des Betriebes
Teil C - für die Mitarbeiter des Betriebes, die mit Brandschutzaufgaben betreut sind.